Auszug aus unserem Konzept

Die TWG-Pasing ist eine Einrichtung des Jugendhaus München Therapeutische Angebote e.V. . 

Unsere Gesellschaft ist vielfältigen Veränderungen unterworfen. Bestehende Formen des Zusammenlebens wandeln sich stetig und damit auch die Bedingungen des Aufwachsens von Jugendlichen.

Vorrangiges Ziel der pädagogischen Arbeit in unserer Einrichtung ist es, die uns anvertrauten Jugendlichen auf ein eigenverantwortliches Leben in einer sich wandelnden Lebenswelt vorzubereiten. Dafür bedarf es zum einen einer innovativen Pädagogik, zum anderen der Stabilität eines umfassenden Wertefundaments. Die konzeptionelle Ausrichtung der TWG Pasing und deren tägliche Umsetzung erfüllen diese Voraussetzungen.

 

Unser pädagogisches Leitbild

Die individuelle Persönlichkeit jeder*s Jugendlichen steht für uns im Mittelpunkt. Wir bieten die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit den persönlichen Situationen und geben dabei lösungsorientierte Unterstützung. Die Jugendlichen sind aktive Gestalter und Bewältiger ihrer Lebensgeschichte. Wir fördern die jungen Menschen in ihren Lernprozessen und unterstützen so die Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Ziele unserer pädagogischen Arbeit

Grundsätzliche Ziele sind die Entwicklung individueller Fähig- und Fertigkeiten zur Vorbereitung einer autonomen Lebensführung. Breitgefächerte Kompetenzen zur Überwindung von Anpassungs- und Entwicklungs-schwierigkeiten werden auf- bzw. ausgebaut und letztendlich stabil etabliert. Ein Schwerpunkt dabei ist häufig die schulische Wiedereingliederung sowie die Entwicklung einer beruflichen Perspektive.

Zielgruppe

In der TWG Pasing werden Jugendliche aufgenommen, die aufgrund ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung einen Förderbedarf nach §35a SGB VIII haben bzw. eine stationäre Unterbringung nach §34 SGB VIII, jeweils in Verbindung mit §27 SGB VIII, angezeigt ist. Die individuelle Förderung wird mittels präventiver Arbeit, Krisenintervention und therapeutischer Unterstützung geleistet.

Die TWG ist also eine therapeutische Einrichtung, die sich an Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten und Verhaltensauffälligkeiten richtet.

Aufgenommen werden daher unter anderem Jugendliche, 

  • deren Betreuung, Bildung und Erziehung in der Herkunftsfamilie nicht gewährleistet ist
  • mit Verhaltensauffälligkeiten sowie Verhaltensstörungen
  • mit Beeinträchtigung des Sozialverhaltens
  • mit internalisierenden "Störungsbildern" wie emotionale Störungen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsentwicklungsstörungen
  • die von psychosozialer Verwahrlosung bedroht sind
  • unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die Unterstützung und Hilfestellung bei der Integration in die Gesellschaft benötigen

 

Umsetzung des Schutzauftrages

Jugendliche in stationären Einrichtungen gehören aufgrund ihrer Biographie oftmals zu einer besonders gefährdeten Gruppe. Die Erlebnisse machen sie häufig verletzlich, Gewalt und Missachtung erneut zu erleben. 

Das gesamte pädagogische Team hat deshalb die große Verantwortung, dass sich Kindeswohlgefährdungen wie Gewalt oder sexuelle Gewalt möglichst nicht wiederholen - weder in der Wohngruppe noch im schulischen oder Freizeitbereich.

Zur Umsetzung unseres besonderen Schutzauftrages wurde ein Schutzkonzept erarbeitet. Darin sind alle Regelungen der Beziehungsarbeit mit den Jugendlichen enthalten. Sie basieren auf der Verpflichtung, die Rechte der Jugendlichen zu sichern. Dies geschieht auch mittels geeigneter Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.

Bei der Entwicklung und Umsetzung unseres Schutzkonzeptes spielen die Jugendlichen in unserer Einrichtung eine besondere Rolle. Ihre Perspektiven und Erfahrungen fließen in das Konzept mit ein.

 

Kriterien für die Aufnahme 

Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der junge Mensch bereit ist

  • am Gemeinschaftsleben entsprechend seiner aktuellen psychischen Situation aktiv teilzunehmen
  • sich auf eine therapeutische Unterstützung einzulassen
  • an tagesstrukturierenden Maßnahmen teilzunehmen
  • an den verpflichtenden Terminen in der Wohngruppe teilzunehmen
  • Interesse an schulischer und berufliche Reintegration zeigt
  • zwischen 14 und 17 Jahre alt ist

 Ausschlusskriterien

Unter folgenden Kriterien ist eine Aufnahme nicht möglich: 

  • fehlende Eigenmotivation
  • das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung mit klinischem Behandlungsbedarf
  • das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung, die eine Teilhabe am Gruppenleben verhindert (z.B. Mutismus, schizophrene Störungsbilder)
  • das Vorliegen einer primären Abhängigkeitserkrankung
  • akute Suizidalität
  • ein sehr hoher Kriminalisierungsgrad bzw. eine Gewaltproblematik auch im Hinblick auf sexuelle Übergriffe
  • schwere geistige Behinderung
  • eine körperliche Behinderung, die das Erreichen der oberen Stockwerke unmöglich macht

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte inhaltlich ohne KI erstellt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.